Der in unserer Satzung verankerte Stiftungszweck ist die Errichtung und Unterhaltung von Wohnungen für unbemittelte und bedürftige Personen, die das 55. Lebensjahr überschritten haben. In diesem Rahmen kann die Stiftung Altenwohnungen, Altenwohnheime, Altenheime und Pflegeheime unterhalten sowie weitere gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Auf dem Grundstück der Heerlein- und Zindler-Stiftung bieten wir den Bewohnerinnen und Bewohnern des Zindler-Hauses hochwertige Pflege im eigenen Apartment, soziale Betreuung sowie Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich. In der ebenfalls auf dem Gelände befindlichen Wohnanlage leben Menschen, mit und ohne Hilfebedarf, die sich selbst versorgen und zusätzliche Dienstleistungen sowie ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können.